Helmut Egerer
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Die Rückverwandlung der 3-Scheiben-Verglasung in die 2-Scheiben-Verglasung.
Die kleine Wohnanlage mit 18 Einheiten, davon 4 Reihenhäuser. Vor etwa 5 Jahren wurden die Fenster erneuert. Von 2-Scheiben- auf 3 Scheibenverglasung (Bild3 und Bild 4). Ein Riesenaufwand, Riesenkosten (ca. 500.000 €), davon allein ca. 63.000 € Provisionen für Schlaugk und seinen Hausarchitekten.
Aber das war einmal. Inzwischen ist ja alles anders, die Scheiben haben sich offenbar heimlich rückverwandelt. Heimlich, hinter dem Rücken der Hausverwaltung. Die Hausverwaltung Schlaugk hat jetzt nämlich herausgefunden, dass die Anlage unbedingt erneut Renovierungen braucht: Eine davon sind neue Fensterverglasungen mit 3 Scheiben. Das wird den Eigentümern in den Angebotsprospekten auf 398 Seiten erklärt - sofern man das überhaupt verstehen kann. Es heißt, die Anlage habe veraltete 2 Scheiben-Verglasungen. 3 Scheiben seien jedoch unbedingt erforderlich. Das Kostenangebot liegt bei etwa 519.000 €. Vermutlich ohne Provisionen.
Die Frage lautet aber: Wieso wird den Eigentümern vorgegauckelt, die Fenster hätten 2 Scheiben trotz der oben genannten Umbauten? Das bleibt wohl das Geheimnis der Hausverwaltung. Herr Schlaugk wurde vor 3 Wochen von einem externen Fachmann aufgefordert, diese Falschangaben unverzüglich richtig zu stellen. Die Reaktion von Schlaugk: Das große Schweigen. Wahrscheinlich merken die Eigentümer sowieso nichts.
Passt schon, wenn Sie genug Geld haben und es Ihnen egal ist, wie andere damit umgehen. Für Schlaugk scheint offensichtlich nur das Teuerste gut genug. Solange es andere bezahlen (müssen).
Der ‚Bau- und Renovierungswahn‘ Schlaugks setzt bei in unserer kleinen Wohnanlage so Manchem leider ziemlich zu. Dem Einen oder Anderen geht halt langsam die Luft aus und sie drohen angeblich schon damit, die Zahlung (in diesem Fall ca. 10.000 €) zu verweigern. Sie können nur dann mithalten, wenn sie über entsprechende Reserven oder sonstige Einkünfte verfügen. Andere wiederum müssen Kredite aufnehmen. Vernachlässigbares Nebenproblemchen? Kollateralschäden kommen nun mal vor.
Schlaugk meint es sicherlich ja immer nur gut mit den Wohnungseigentümern. Und im Ernstfall kann er helfen. Er handelt nämlich auch mit Immobilien.
Wie gehabt! Nichts kann teuer genug sein!
Beispiel Balkonsanierung:
Kleine Wohnanlage mit 19 Wohneinheiten. Angeblicher Sanierungsbedarf bei ca. 7 Balkonen bzw. Terrassen, zu zahlen von allen Eigentümern. Schlaugk beschloss irgendwann, nicht in der ursprünglichen Qualität zu sanieren zu lassen.
Zur Freude der Balkoneigner wurden jetzt exklusive Steinfliesen eingeplant*. Macht auch nur ein paar Tausender mehr aus. Zu zahlen haben diese Geschenke ja andere! Und außerdem ist das ja auch nur ein Klacks im Vergleich zu Schlaugks ‚Sonderhonorar‘ und dem Honorar seines Stammplaners von knapp 20.000 €. (der Planende wurde immerhin 3x auf der Baustelle gesehen).
*Interessant ist, dass bei der Renovierung eines kleinen Balkons im Vorjahr für die gleichen Luxusteine dem Eigentümer eines kleinen Balkons ca. 500 € in Rechnung gestellt worden sind. Hm?
Ich meine: Wenn man Schlaugk hat, braucht man keine Inflation mehr.
Im Gegensatz hierzu natürlich sind durch die Bauarbeiten angerichtete Kollateralschäden wie eine total demolierte Gartenfläche überwiegend Rasen), herumliegende und verstreute Fliesen- und Steinreste bedeutungslos. Ein Reparaturversuch Anfang August war ein absoluter Flop.
Bewertung auf Google vom 16.11.2022
Und es geht weiter. Thema Luxusfliesen: Die Mehrheit „entschied“ bei der WEV vom 21.09.2022, dass die Zwangsabbuchung von den Konten der ‚Nichtprofiteure‘ in Ordnung sei. Fazit: Klauen ist legitim? Was soll man da noch sagen. Mein Anwalt winkte ab, da ich nicht rechtzeitig entsprechende Unterlagen von der Hausverwaltung angefordert hatte.
Zum WEV-Protokoll: In mindestens 6 Fällen wurden im Protokoll falsche Abstimmungsergebnisse eingetragen. Nachweisbar! Manipulation oder doch nur Mehrfach-Versehen?